Allgemeine Fragen

Wir bieten Komplettlösungen für Produktion und Postproduktion von Spielfilmen, TV-Serien, Werbespots, Dokumentationen, Musikvideos, Reality-Shows sowie Foto- und Modeshootings. Außerdem bieten wir Equipment-Verleih (einschließlich Drohnen und Unterwasseraufnahmen), Fahrzeugflotten und volle Unterstützung bei der Einholung von Genehmigungen an.

Wir sind von zwei Hauptbüros aus tätig: auf Teneriffa und in London.

Wir konzentrieren uns auf Produktionen auf den Kanarischen Inseln, dem spanischen Festland, Portugal und Marokko.

Wir arbeiten an einer breiten Palette von Projekten, darunter Spielfilme, Serien, Werbespots, Musikvideos, Dokumentationen, Reality-Shows, TV-Specials, Unternehmensvideos und Fotoshootings.

Unsere Executive Producer, Gadi Cimand und Chen Cimand, bringen jeweils über 25 Jahre Erfahrung mit. Gemeinsam haben wir in den letzten 15 Jahren erfolgreich Produktionen auf den Kanarischen Inseln durchgeführt, darunter 20 Spielfilme, Serien, Reality-Filme und Dokumentationen, sowie über 300 Produktionen auf den Kanarischen Inseln, in Marokko, Portugal und darüber hinaus.

Wir legen Wert auf Transparenz, Sicherheit, Rechtmäßigkeit und ein positives Arbeitsumfeld.

Sie können uns erreichen über:

Standort E-Mail Telefon

Teneriffa info@canary-productions.com

+34 617 58 72 35

London (UK) info@canary-productions.com

+44 7414 498 971

Standortspezifische Fragen

Die Kanarischen Inseln bieten:

Extrem vielfältige Landschaften: Strände, vulkanisches Gelände, Wüsten, Wälder, städtische und ländliche Architektur
Ausgezeichnetes ganzjähriges Klima
Großzügige Steueranreize

Ja — kommerzielle Dreharbeiten erfordern Genehmigungen für alle Arten von Drehorten, und wir kümmern uns um die gesamte Logistik.

Ja — wir bieten vollständige Location-Scouting-Dienste an und ermöglichen Zugang zur großen natürlichen und architektonischen Vielfalt der Inseln.

Wir genießen ein mildes und stabiles Klima das ganze Jahr über, was es ideal für Outdoor-Produktionen macht.

Über die Zusammenarbeit mit uns

Wir erhalten Vorschläge und Angebotsanfragen über unser Kontaktformular auf der Website sowie über den Bereich „Angebot / Referenzen“.

Wir bitten um eine klare Projektbeschreibung, den Umfang der Arbeiten (Format, Dauer, Ergebnisse), spezifische Anforderungen (Ausrüstung, Talente, Drehorte) und gewünschte Zeitpläne.

Ja — wir arrangieren auf Wunsch Produktionsversicherungen.

Wir passen unsere Dienstleistungen an das Budget an und bieten transparente Optionen sowie Anpassungen nach Bedarf.

Unsere Dienstleistungen umfassen:
Vollständige Produktions- und Postproduktionsunterstützung
Ausrüstungsverleih: Kameras, Drohnen, Unterwassergeräte
Fahrzeugflotten
Crew, Darsteller, Models und Logistik
Location-Scouting und Genehmigungen
Produktionskoordination vor Ort

Zusätzliche Kosten können entstehen für:

wetterbedingte Verzögerungen
Krankheit von Schauspielern ohne Nachweis
Internationale Risikoversicherung
Überstunden
Sondergenehmigungen, die ursprünglich nicht enthalten waren

Wir folgen branchenüblichen Sätzen und Überstundenregelungen, die während der Vertrags- und Angebotsphase detailliert erläutert werden.

Ja, wir arbeiten mit Kinderdarstellern, jedoch immer unter vollständiger Einhaltung der örtlichen Vorschriften: begrenzte Arbeitszeiten, erforderliche Genehmigungen und gesetzliche Aufsichtsprotokolle.

Es gibt bedeutende Steueranreize von 45–50 % und bis zu 54 % für Ausgaben über 1,9 Mio. € auf die erste Million Euro. Produktionen, die lokale Produktionsdienste nutzen, profitieren von 0 % IGIC (lokales Mehrwertsteueräquivalent).

Unser Portfolio kann in den Bereichen „Filme & Serien“, „Werbespots & TVCs“, „Fernsehen & Reality-Shows / Dokumentationen“, „Foto & Mode“ und „Projekte“ auf unserer Website eingesehen werden.

Detailliertere Einblicke sind in unseren Bereichen „Wie wir arbeiten“ und „Angebot / Referenzen“ verfügbar.

Kontakt und Kommunikation

Der beste Weg zur Nachverfolgung ist die Nutzung desselben Kanals, über den die Anfrage gestellt wurde — entweder das Webformular oder die direkte E-Mail. Auch die Kontaktaufnahme über unser Büro in Teneriffa oder London ist effektiv.

Wir legen Wert auf schnelle und professionelle Kommunikation und antizipieren oft proaktiv die Bedürfnisse unserer Kunden.
 

Kanarische Inseln Filmsteueranreiz / Rückerstattung

Um von der Filmsteuervergünstigung der Kanarischen Inseln zu profitieren, müssen ausländische Produktionsfirmen in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllen:

Beauftragung eines Service-Unternehmens auf den Kanarischen Inseln:
Zusammenarbeit mit einer Produktionsservicegesellschaft, die steuerlich auf den Kanarischen Inseln ansässig ist. Dieses lokale Unternehmen fungiert als juristische Person, die die förderfähigen Ausgaben tätigt und die Steuerrückerstattung erhält.

Erhalt eines Kulturzertifikats (ICAA):
Das Projekt muss ein Kulturzertifikat vom Instituto de la Cinematografía y de las Artes Audiovisuales (ICAA), der nationalen Filmbehörde Spaniens, erhalten. Dies erfordert die Erfüllung bestimmter kultureller und künstlerischer Kriterien, häufig auf Grundlage eines Punktesystems.

Erhalt eines Kanarischen Zertifikats:
Einholung des Zertifikats der Kanarischen Regierung für audiovisuelle Produktionen, das die Einhaltung der regionalen Anforderungen bestätigt.

Mindestaufwand vor Ort:

  • Für Spielfilme und Serien mit Realaufnahmen: mindestens 1.000.000 € förderfähige Ausgaben auf den Kanarischen Inseln.

  • Für Animationswerke: mindestens 200.000 € förderfähige Ausgaben auf den Kanarischen Inseln.

Maximal förderfähige Ausgaben:
Die förderfähigen Ausgaben dürfen 80 % der gesamten Produktionskosten nicht überschreiten.

Mindestbudget des Gesamtprojekts:
Das globale Produktionsbudget muss mindestens 2.000.000 € betragen.

Kreditierungsanforderungen:
Spezifische Nennung der Steuervergünstigung, der zuständigen Filmkommission, der Regierung/Regionalregierung sowie der Drehorte.

Ja, ein zu 100 % amerikanischer Film (oder jede andere ausländische Produktion) kann ohne direkte spanische finanzielle oder kreative Beteiligung im klassischen Sinne einer Koproduktion für die Steuerrückerstattung der Kanarischen Inseln qualifizieren.

Die Förderung ist speziell darauf ausgelegt, internationale Produktionen anzuziehen, die spanische – insbesondere kanarische – Produktionsdienstleistungen in Anspruch nehmen. Zwar können beim Kulturzertifikat (ICAA) zusätzliche „Kulturpunkte“ für Mitwirkung von Fachkräften oder Darstellern aus der EU/EWR vergeben werden, doch die wesentliche Voraussetzung für ausländische Produktionen ist die Zusammenarbeit mit einer kanarischen Service-Produktionsfirma sowie die Erbringung erheblicher lokaler Ausgaben.

Die Kanarischen Inseln bieten eine der wettbewerbsfähigsten Filmsteuerrückerstattungen in Europa:

  • 50 % auf die ersten 1.000.000 € förderfähiger Ausgaben auf den Kanarischen Inseln.

  • 45 % auf die darüber hinausgehenden förderfähigen Ausgaben auf den Kanarischen Inseln.

  • Dieser Prozentsatz kann auf 54 % der ersten 1.000.000 € steigen, wenn die gesamten förderfähigen Ausgaben auf den Kanarischen Inseln 1.900.000 € übersteigen.

Ja, es gibt spezifische Budgetgrenzen:

  • Mindestbudget der Gesamtproduktion: Das globale Produktionsbudget muss mindestens 2.000.000 € betragen.

  • Mindestaufwand auf den Kanarischen Inseln:

    • 1.000.000 € für Spielfilme und Serien mit Realaufnahmen.

    • 200.000 € für Animationswerke.

  • Maximale Steuerrückerstattung pro Projekt:

    • Bis zu 36.000.000 € für Spielfilme.

    • Bis zu 18.000.000 € pro Episode bei Serien.

Nein, es gibt in der Regel kein jährliches Limit für die Gesamtsumme der Steuervorteile, die für alle Projekte gewährt werden können. Dies ist ein großer Vorteil, da die Kanarischen Inseln so zahlreiche Produktionen mit hohem Budget anziehen und unterstützen können, ohne durch eine jährliche Obergrenze für den Fördertopf eingeschränkt zu sein. Die Förderung richtet sich nach dem tatsächlichen förderfähigen Aufwand.

Ja, die Kanarischen Inseln profitieren innerhalb Spaniens von einem einzigartigen Wirtschafts- und Steuersystem (REF – Régimen Económico y Fiscal), das mehrere zusätzliche steuerliche Vorteile bietet:

  • IGIC (Allgemeine indirekte Steuer der Kanarischen Inseln) statt Mehrwertsteuer: Die Kanarischen Inseln haben ihre eigene indirekte Steuer, den IGIC, der typischerweise einen Standardsatz von 7 % hat, deutlich niedriger als die Mehrwertsteuer auf dem spanischen Festland (21 %). Für die meisten audiovisuellen Produktionsdienstleistungen (ausgenommen Werbung) kann ein IGIC-Satz von 0 % gelten, vorbehaltlich einer vorherigen Genehmigung durch die Kanarischen Steuerbehörden.

  • Sonderzone der Kanarischen Inseln (ZEC – Zona Especial Canaria): Unternehmen, die innerhalb des ZEC-Rahmens gegründet werden, können von einem reduzierten Körperschaftsteuersatz von 4 % profitieren (im Vergleich zum allgemeinen spanischen Satz von 25 %), sofern sie bestimmte Investitions- und Arbeitsplatzschaffungsvoraussetzungen erfüllen.

  • Rücklage für Investitionen auf den Kanarischen Inseln (RIC – Reserva para Inversiones en Canarias): Dies ermöglicht Unternehmen, ihre Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer um bis zu 90 % nicht ausgeschütteter Gewinne zu reduzieren, sofern diese Gewinne in bestimmte Vermögenswerte auf den Kanarischen Inseln reinvestiert werden.

  • Sozialversicherungsvergünstigungen: Potenzielle Vorteile und Reduzierungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen für die Einstellung von lokalem Personal.

Filmproduktionsmodelle auf den Kanarischen Inseln: Service vs. Koproduktion

Diese Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede zwischen zwei gängigen Wegen, wie internationale Produzenten mit kanarischen Unternehmen zusammenarbeiten können, um von der Filmförderung zu profitieren. Die meisten internationalen Produzenten finden das Modell „Service-Produktion“ am vorteilhaftesten, um die Steuervergünstigung effizient zu nutzen und gleichzeitig die kreative Kontrolle zu behalten.

Service/Foreign Production mit einem kanarischen Unternehmen (am häufigsten bei internationalen Produzenten), Artikel 36.2 Koproduktion mit einem kanarischen Unternehmen (weniger üblich für reinen Anreizzugang), Artikel 36.1
Modelltyp Das ausländische Produktionsunternehmen bietet einem lokalen kanarischen Unternehmen Dienstleistungen an. Es wird eine formale Partnerschaft (finanziell und/oder kreativ) zwischen dem ausländischen und dem kanarischen Unternehmen gebildet.
Rechtlicher Status Das kanarische Unternehmen fungiert als lokaler Dienstleister oder Auftragnehmer für den ausländischen Produzenten und tätigt die förderfähigen Ausgaben. Beide Unternehmen sind rechtlich an Eigentum und Durchführung des Projekts beteiligt und teilen häufig das geistige Eigentum.
Projektkontrolle Volle kreative und finanzielle Kontrolle liegt typischerweise beim internationalen Produzenten. Das kanarische Unternehmen führt den Produktionsplan aus. Geteilte kreative und finanzielle Kontrolle, wie im Koproduktionsvertrag und nach internationalen Abkommen festgelegt.
Zugang zur Steuervergünstigung Das kanarische Dienstleistungsunternehmen generiert die Steuervergünstigung basierend auf seinen lokalen Ausgaben, die dann über vertragliche Vereinbarungen an den ausländischen Produzenten weitergegeben wird. Jeder Koproduzent profitiert von der Steuervergünstigung basierend auf seinem Beteiligungsanteil und den förderfähigen Ausgaben.
Spanische Staatsangehörigkeit Der Film erwirbt im Allgemeinen nicht die spanische Staatsangehörigkeit, es sei denn, dies ist ausdrücklich gewünscht oder aus anderen Gründen erforderlich (z. B. nationale Fördermittel). Der Film erwirbt in der Regel spanische Staatsangehörigkeit, was zusätzliche nationale Fördermöglichkeiten eröffnet, aber die Komplexität erhöht.
Komplexität Rechtlich und administrativ in der Regel einfacher, da es sich um eine Kunden-Dienstleister-Beziehung handelt. Rechtlich und finanziell komplexer, erfordert Einhaltung von Koproduktionsabkommen und kulturellen Kriterien.
Risiko & Eigentum Der internationale Produzent behält das primäre Risiko und Eigentum am Film. Risiko und Eigentum werden gemäß Koproduktionsvertrag geteilt.
Interesse des ausländischen Produzenten Hoch – Bevorzugt, um die Steuervergünstigung maximal zu nutzen und operative sowie kreative Eingriffe minimal zu halten. Niedriger – Gewählt, wenn kreative Zusammenarbeit, geteiltes Risiko oder Zugang zu nationalen spanischen Fördermitteln im Vordergrund stehen, über die Steuervergünstigung hinaus.
Steuerrückerstattung 50 % auf die ersten 1.000.000 € förderfähiger lokaler Ausgaben. 45 % auf die übrigen förderfähigen lokalen Ausgaben. Kann auf 54 % der ersten 1.000.000 € steigen, wenn die lokalen Ausgaben 1.900.000 € übersteigen. 50 % auf die ersten 1.000.000 € der förderfähigen Investition des spanischen Koproduzenten. 45 % auf die übrigen förderfähigen Investitionen. Kann unter bestimmten Bedingungen ebenfalls 54 % erreichen.
Mindestbudget Gesamtproduktion 2.000.000 € für das gesamte globale Produktionsbudget. Kein spezifisches Mindestbudget erforderlich
Mindestaufwand vor Ort 1.000.000 € für Spielfilme/Serien mit Realaufnahmen auf den Kanarischen Inseln. 200.000 € für Animationswerke auf den Kanarischen Inseln. Kein spezifischer Mindestaufwand. Mindestens 50 % der Bemessungsgrundlage (förderfähige Ausgaben) müssen im spanischen/kanarischen Gebiet getätigt werden.
Maximale Steuerrückerstattung Bis zu 36.000.000 € für Spielfilme. Bis zu 18.000.000 € pro Episode für Serien. Bis zu 36.000.000 € für Spielfilme. Bis zu 18.000.000 € pro Episode für Serien.
Maximal förderfähiger Aufwand (% vom Gesamtbudget) Förderfähige Ausgaben dürfen 80 % der Gesamtproduktionskosten nicht überschreiten. Förderfähige Ausgaben dürfen 80 % der Gesamtkosten des spanischen Anteils nicht überschreiten.
Minimale finanzielle Beteiligung des kanarischen Koproduzenten Nicht anwendbar (gilt nicht, da es sich um eine Servicevereinbarung handelt). Bei finanziellen Koproduktionen muss der Beitrag des kanarischen Koproduzenten mindestens 10 % und höchstens 25 % der Produktionskosten betragen. Bei allgemeinen Koproduktionen muss der Beitrag über 20 % liegen.
Finanzielle Bedingungen Klare Gebührenstruktur für Dienstleistungen. Der internationale Produzent zahlt dem kanarischen Unternehmen für dessen Dienstleistungen, und die Steuervergünstigung wird entweder in diese Zahlung eingerechnet oder separat übertragen. Keine direkte finanzielle Beteiligung des internationalen Produzenten am Kapital des kanarischen Unternehmens. Direkte finanzielle Beteiligung beider Koproduzenten am Projektbudget. Gewinne (falls vorhanden) und Verluste werden gemäß Beteiligungsanteilen geteilt. Erfordert geprüfte Konten für jeden Koproduzenten, um die jeweiligen Beiträge zu bestätigen.
Finanzierungsstruktur Primär durch die Finanzierung des ausländischen Produzenten getrieben, wobei die Steuervergünstigung die Gesamtkosten der lokalen Ausgaben reduziert. Oft gemeinsame Finanzierungsbemühungen beider Koproduzenten. Jeder Koproduzent kann Fördermittel aus seinen nationalen und regionalen Quellen beantragen (z. B. kanarischer/spanischer Koproduzent kann regionale und nationale Zuschüsse beantragen, was bei einer Service-Produktion nicht möglich ist).
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