Steuerliche Anreize für PrSteuerliche Anreize: Die besten der Welt mit bis zu 54 % BAR-RÜCKERSTATTUNG und 0 % MWSToduktionen

Auf den Kanarischen Inseln haben wir ein spezielles Steuersystem (REF), das es uns ermöglicht, internationalen Produktionsunternehmen wesentlich höhere Steuervergünstigungen anzubieten als im übrigen Spanien, wodurch es zum stärksten und effektivsten Produktionsanreiz der Welt wird. Sie können Ihren Überbrückungskredit innerhalb von höchstens einem Jahr zurückzahlen.

54–45 % Steuerabzug für ausländische und spanische Produktionen (Steuerrückerstattung/Barauszahlung).
  • Wir bieten Produktionsdienstleistungen für ausländische und spanische Filme und Serien.
  • 54 % Steuerabzug für die ersten eine Million Euro, die auf den Kanarischen Inseln ausgegeben werden, und 45 % für alle weiteren Ausgaben.
  • Mindestausgaben: 1 Million EUR
  • Die Kanarische Sonderzone (ZEC) ermöglicht die Gründung von Unternehmen auf den Kanarischen Inseln mit einem reduzierten Körperschaftsteuersatz von 4%, kompatibel mit den oben genannten Steuervergünstigungen.

  • 36.000.000 € maximaler QUOTA-Abzugsbetrag für Spielfilme.

  • 18.000.000 € maximaler QUOTA-Abzugsbetrag pro Episode für Fernsehserien.

Zuschussfähige Ausgaben auf den Kanarischen Inseln in direktem Zusammenhang mit der Erzeugung
  • Kreativteam mit Wohnsitz in der Europäischen Gemeinschaft
  • Ausgaben für technische Industrien und andere Zulieferer
  • Das lokale Produktions- oder Dienstleistungsunternehmen muss auf den Kanarischen Inseln steuerlich ansässig sein.
  • Die Gesamtkosten der Produktion werden sich auf mindestens 2.000.000 EUR belaufen.
  • Investitionen in die Produktion von Spielfilmen, Fernsehserien, Animationen, Dokumentar- und Kurzfilmen
  • Steuergutschrift von 54-45 % für Investitionen in spanische Produktionen und Koproduktionen.
  • Investitionen in die Produktion von Spielfilmen, Fernsehserien, Animationen, Dokumentarfilmen und Kurzfilmen.

Darüber hinaus können audiovisuelle Werke, mit Ausnahme von Werbespots, die von einem Produktionsdienstleister hergestellt werden, in den Genuss von 0 % IGIC kommen.
Wenn Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an Tom Perry, unseren EP im spanischen Büro.

FAQS

Kanarische Inseln Filmsteueranreiz / Rückerstattung

Um von der Filmsteuervergünstigung der Kanarischen Inseln zu profitieren, müssen ausländische Produktionsfirmen in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllen:

Beauftragung eines Service-Unternehmens auf den Kanarischen Inseln:
Zusammenarbeit mit einer Produktionsservicegesellschaft, die steuerlich auf den Kanarischen Inseln ansässig ist. Dieses lokale Unternehmen fungiert als juristische Person, die die förderfähigen Ausgaben tätigt und die Steuerrückerstattung erhält.

Erhalt eines Kulturzertifikats (ICAA):
Das Projekt muss ein Kulturzertifikat vom Instituto de la Cinematografía y de las Artes Audiovisuales (ICAA), der nationalen Filmbehörde Spaniens, erhalten. Dies erfordert die Erfüllung bestimmter kultureller und künstlerischer Kriterien, häufig auf Grundlage eines Punktesystems.

Erhalt eines Kanarischen Zertifikats:
Einholung des Zertifikats der Kanarischen Regierung für audiovisuelle Produktionen, das die Einhaltung der regionalen Anforderungen bestätigt.

Mindestaufwand vor Ort:

  • Für Spielfilme und Serien mit Realaufnahmen: mindestens 1.000.000 € förderfähige Ausgaben auf den Kanarischen Inseln.

  • Für Animationswerke: mindestens 200.000 € förderfähige Ausgaben auf den Kanarischen Inseln.

Maximal förderfähige Ausgaben:
Die förderfähigen Ausgaben dürfen 80 % der gesamten Produktionskosten nicht überschreiten.

Mindestbudget des Gesamtprojekts:
Das globale Produktionsbudget muss mindestens 2.000.000 € betragen.

Kreditierungsanforderungen:
Spezifische Nennung der Steuervergünstigung, der zuständigen Filmkommission, der Regierung/Regionalregierung sowie der Drehorte.

Ja, ein zu 100 % amerikanischer Film (oder jede andere ausländische Produktion) kann ohne direkte spanische finanzielle oder kreative Beteiligung im klassischen Sinne einer Koproduktion für die Steuerrückerstattung der Kanarischen Inseln qualifizieren.

Die Förderung ist speziell darauf ausgelegt, internationale Produktionen anzuziehen, die spanische – insbesondere kanarische – Produktionsdienstleistungen in Anspruch nehmen. Zwar können beim Kulturzertifikat (ICAA) zusätzliche „Kulturpunkte“ für Mitwirkung von Fachkräften oder Darstellern aus der EU/EWR vergeben werden, doch die wesentliche Voraussetzung für ausländische Produktionen ist die Zusammenarbeit mit einer kanarischen Service-Produktionsfirma sowie die Erbringung erheblicher lokaler Ausgaben.

Die Kanarischen Inseln bieten eine der wettbewerbsfähigsten Filmsteuerrückerstattungen in Europa:

  • 50 % auf die ersten 1.000.000 € förderfähiger Ausgaben auf den Kanarischen Inseln.

  • 45 % auf die darüber hinausgehenden förderfähigen Ausgaben auf den Kanarischen Inseln.

  • Dieser Prozentsatz kann auf 54 % der ersten 1.000.000 € steigen, wenn die gesamten förderfähigen Ausgaben auf den Kanarischen Inseln 1.900.000 € übersteigen.

Ja, es gibt spezifische Budgetgrenzen:

  • Mindestbudget der Gesamtproduktion: Das globale Produktionsbudget muss mindestens 2.000.000 € betragen.

  • Mindestaufwand auf den Kanarischen Inseln:

    • 1.000.000 € für Spielfilme und Serien mit Realaufnahmen.

    • 200.000 € für Animationswerke.

  • Maximale Steuerrückerstattung pro Projekt:

    • Bis zu 36.000.000 € für Spielfilme.

    • Bis zu 18.000.000 € pro Episode bei Serien.

Nein, es gibt in der Regel kein jährliches Limit für die Gesamtsumme der Steuervorteile, die für alle Projekte gewährt werden können. Dies ist ein großer Vorteil, da die Kanarischen Inseln so zahlreiche Produktionen mit hohem Budget anziehen und unterstützen können, ohne durch eine jährliche Obergrenze für den Fördertopf eingeschränkt zu sein. Die Förderung richtet sich nach dem tatsächlichen förderfähigen Aufwand.

Ja, die Kanarischen Inseln profitieren innerhalb Spaniens von einem einzigartigen Wirtschafts- und Steuersystem (REF – Régimen Económico y Fiscal), das mehrere zusätzliche steuerliche Vorteile bietet:

  • IGIC (Allgemeine indirekte Steuer der Kanarischen Inseln) statt Mehrwertsteuer: Die Kanarischen Inseln haben ihre eigene indirekte Steuer, den IGIC, der typischerweise einen Standardsatz von 7 % hat, deutlich niedriger als die Mehrwertsteuer auf dem spanischen Festland (21 %). Für die meisten audiovisuellen Produktionsdienstleistungen (ausgenommen Werbung) kann ein IGIC-Satz von 0 % gelten, vorbehaltlich einer vorherigen Genehmigung durch die Kanarischen Steuerbehörden.

  • Sonderzone der Kanarischen Inseln (ZEC – Zona Especial Canaria): Unternehmen, die innerhalb des ZEC-Rahmens gegründet werden, können von einem reduzierten Körperschaftsteuersatz von 4 % profitieren (im Vergleich zum allgemeinen spanischen Satz von 25 %), sofern sie bestimmte Investitions- und Arbeitsplatzschaffungsvoraussetzungen erfüllen.

  • Rücklage für Investitionen auf den Kanarischen Inseln (RIC – Reserva para Inversiones en Canarias): Dies ermöglicht Unternehmen, ihre Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer um bis zu 90 % nicht ausgeschütteter Gewinne zu reduzieren, sofern diese Gewinne in bestimmte Vermögenswerte auf den Kanarischen Inseln reinvestiert werden.

  • Sozialversicherungsvergünstigungen: Potenzielle Vorteile und Reduzierungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen für die Einstellung von lokalem Personal.

Filmproduktionsmodelle auf den Kanarischen Inseln: Service vs. Koproduktion

Diese Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede zwischen zwei gängigen Möglichkeiten, wie internationale Produzenten mit kanarischen Unternehmen zusammenarbeiten können, um von der Filmsteuervergünstigung zu profitieren. Die meisten internationalen Produzenten finden das Modell der „Service-Produktion“ am vorteilhaftesten, um effizient auf die Steuervergünstigung zuzugreifen und gleichzeitig die kreative Kontrolle zu behalten.

Service-/Auslandsproduktion mit einem kanarischen Unternehmen (am häufigsten für internationale Produzenten), Artikel 36.2 Koproduktion mit einem kanarischen Unternehmen (weniger üblich für reinen Anreizzugang), Artikel 36.1
Modelltyp Das ausländische Produktionsunternehmen beauftragt ein lokales kanarisches Unternehmen als Dienstleister. Es wird eine formelle Partnerschaft (finanziell und/oder kreativ) zwischen dem ausländischen und dem kanarischen Unternehmen gebildet.
Rechtlicher Status Das kanarische Unternehmen handelt als lokaler Anbieter oder Auftragnehmer für den ausländischen Produzenten und trägt die anrechenbaren Ausgaben. Beide Unternehmen sind rechtlich an der Eigentümerschaft und Durchführung des Projekts beteiligt und teilen häufig geistiges Eigentum.
Projektkontrolle Die internationale Produktion behält volle kreative und finanzielle Kontrolle. Das kanarische Unternehmen führt den Produktionsplan aus. Geteilte kreative und finanzielle Kontrolle gemäß dem Koproduktionsvertrag und internationalen Vereinbarungen.
Zugang zur Steuervergünstigung Das kanarische Dienstleistungsunternehmen generiert die Steuervergünstigung basierend auf seinen lokalen Ausgaben, die dann vertraglich an den ausländischen Produzenten weitergegeben wird. Jeder Koproduzent profitiert von der Steuervergünstigung entsprechend seinem Beteiligungsanteil und seinen anrechenbaren Ausgaben.
Spanische Staatsangehörigkeit Der Film erhält in der Regel keine spanische Staatsangehörigkeit, es sei denn, dies wird ausdrücklich gewünscht oder aus anderen Gründen benötigt (z. B. nationale Fördermittel). Der Film erhält in der Regel die spanische Staatsangehörigkeit, was Zugang zu zusätzlichen nationalen Fördermitteln ermöglichen kann, jedoch komplexer ist.
Komplexität Im Allgemeinen einfacher in rechtlicher und administrativer Hinsicht, da es sich um eine Kunden-Dienstleister-Beziehung handelt. Komplexer in rechtlicher und finanzieller Struktur, da Koproduktionsabkommen und kulturelle Kriterien eingehalten werden müssen.
Risiko & Eigentum Der internationale Produzent behält das Haupt­risiko und Eigentum am Film. Risiko und Eigentum werden gemäß dem Koproduktionsvertrag geteilt.
Interesse des ausländischen Produzenten Hoch – bevorzugt, um die Steuervergünstigung mit minimalem operativem und kreativem Eingriff zu maximieren. Niedriger – gewählt, wenn kreative Zusammenarbeit, Risikoteilung oder Zugang zu nationalen Fonds über den Steueranreiz hinaus im Vordergrund stehen.
Steuerrückerstattungssatz 50 % auf die ersten 1.000.000 € anrechenbarer lokaler Ausgaben. 45 % auf den Rest. Kann auf 54 % steigen, wenn die lokalen Ausgaben 1.900.000 € übersteigen. 50 % auf die ersten 1.000.000 € der anrechenbaren Investition des spanischen Koproduzenten. 45 % auf den Rest. Kann unter bestimmten Bedingungen 54 % erreichen.
Mindestgesamtbudget 2.000.000 € für das gesamte globale Produktionsbudget. Kein spezifisches Mindestgesamtbudget erforderlich.
Mindestlokale Ausgaben 1.000.000 € für Spielfilme/Serien mit Realfilm auf den Kanaren. 200.000 € für Animationsarbeiten. Kein spezifischer Mindestbetrag. Mindestens 50 % der abzugsfähigen Basis müssen auf Ausgaben im spanischen/kanarischen Gebiet entfallen.
Maximale Steuervergünstigung Bis zu 36.000.000 € pro Spielfilm. Bis zu 18.000.000 € pro Serienepisode. Bis zu 36.000.000 € pro Spielfilm. Bis zu 18.000.000 € pro Serienepisode.
Maximale anrechenbare Ausgaben (% des Gesamtbudgets) Anrechenbare Ausgaben dürfen 80 % der gesamten Produktionskosten nicht überschreiten. Anrechenbare Ausgaben dürfen 80 % der Produktionskosten des spanischen Teils nicht überschreiten.
Mindestbeitrag des kanarischen Koproduzenten Nicht anwendbar (Dienstleistungsvertrag). Bei finanziellen Koproduktionen muss der Beitrag des kanarischen Koproduzenten zwischen 10 % und 25 % der Produktionskosten liegen. Bei allgemeinen Koproduktionen über 20 %.
Finanzielle Bedingungen Klare Gebührenstruktur. Der ausländische Produzent zahlt das kanarische Unternehmen für seine Dienstleistungen, und die Steuervergünstigung wird im Vertrag berücksichtigt oder separat übertragen. Keine direkte Kapitalbeteiligung. Direkte finanzielle Beteiligung beider Koproduzenten. Gewinne und Verluste werden geteilt gemäß ihren Beteiligungsanteilen. Geprüfte Konten erforderlich, um die Beiträge zu belegen.
Finanzierungsstruktur Hauptsächlich durch den ausländischen Produzenten finanziert, wobei die Steuervergünstigung die lokalen Kosten reduziert. Oft gemeinsame Finanzierung beider Koproduzenten. Jeder kann nationale oder regionale Förderungen in seinem Land beantragen (z. B. der kanarische Partner regionale oder nationale Zuschüsse).