Anreize für Dreharbeiten auf den Kanarischen Inseln

Die Kanarischen Inseln verfügen über eine besondere Steuerregelung (REF), die es ihnen ermöglicht, internationalen Produktionsunternehmen größere steuerliche Anreize zu bieten als im übrigen Spanien, und die zu den größten der Welt gehört.

  • 50-45% Abzug für ausländische Produktionen (Steuernachlass)

    • Produzenten, die Dienstleistungen für ausländische Filme erbringen
    • Steuerermäßigung von 50 % der förderfähigen Ausgaben auf den Kanarischen Inseln für die erste Million Euro und danach 45 %.
    • Mindestausgaben: 1 Million Euro
    • 54% auf die erste Million Euro, wenn die Ausgaben auf den Kanarischen Inseln 1.900.000 Euro übersteigen.
  • Zuschussfähige Ausgaben auf den Kanarischen Inseln in direktem Zusammenhang mit der Erzeugung

    • Kreise mit Wohnsitz in der EWG
    • Ausgaben für technische Industrien und andere Zulieferer
    • Der maximale Abzug beträgt 36 Millionen Euro für Spielfilme und 18 Millionen Euro pro Kapitel für Serien.
    • Das lokale Produktions- oder Dienstleistungsunternehmen muss seinen steuerlichen Wohnsitz auf den Kanarischen Inseln haben.
    • Die Gesamtkosten der Produktion müssen sich auf mindestens 2.000.000 Euro belaufen.
    • Kulturelles Zertifikat, Anerkennung in den Kredittiteln und Lieferung von Werbematerial erforderlich
    • 50-45% Steuergutschrift für Investitionen in spanische Produktionen und Koproduktionen.
    • Investitionen in die Produktion von Spielfilmen, Fernsehserien, Animationen, Dokumentarfilmen und Kurzfilmen.
    • 50% Abzug für die erste Million Euro des Budgets und 45% für den Rest des Produktionsbudgets.
    • 54 % für bestimmte Arten von Produktionen, wenn das Niveau und die Intensität dies zulassen (Regisseurinnen, Kurzfilme, Koproduktionen usw.).
    • Der maximale Abzug beträgt 36 Millionen Euro für Spielfilme und 18 Millionen Euro pro Kapitel für Serien.
    • Der Produzent und der Investor müssen ihren Wohnsitz auf den Kanarischen Inseln haben.
    • Erforderlich sind eine kanarische Bescheinigung über die audiovisuelle Produktion, die spanische Staatsangehörigkeit und ein Nachweis über die Kultur.

Darüber hinaus können audiovisuelle Werke, ausgenommen Werbung, die von einem Produktionsdienstleister hergestellt werden, mit 0 % IGIC besteuert werden.

Wenn Sie weitere Informationen benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.